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   VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19   

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VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19 (https://dejure.org/2021,67751)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.2021 - 10 K 2763/19 (https://dejure.org/2021,67751)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 10 K 2763/19 (https://dejure.org/2021,67751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 Abs 3 S 1 GG
    Änderung bzw. Erweiterung einer Funktionsbeschreibung (Denomination) der Stelle eines Hochschulprofessors

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 3 S. 1; LHG § 46 Abs. 3 S. 4
    Hochschulprofessur; Funktionsbeschreibung; Denominationsverfahren; Erweiterung der Denomination; Lehrfreiheit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19
    Zur Ermittlung der inhaltlichen Reichweite des übertragenen Faches kann auf die stellenplanmäßige Funktionsbezeichnung der Professur, die Berufungsvereinbarung, die Ernennungsurkunde und, soweit vorhanden, auf eine besondere Einweisungsverfügung sowie indiziell auf den Ausschreibungstext zurückgegriffen werden (vgl. BVerfG , Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, juris Rn. 57 f.).

    Auf dieses Recht können sich neben Universitätsprofessoren regelmäßig auch Hochschullehrer an einer Fachhochschule berufen ( BVerfG , Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, juris Rn. 40 f. m. w. N., Kempen , in: Hartmer/Detmer , Hochschulrecht, 3. Auflage 2017, Kapitel 1 Rn. 92).

    In dieses Recht kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wie bei anderen vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechten, nur aus Gründen kollidierenden Verfassungsrechts eingegriffen werden, wobei es grundsätzlich auch insoweit einer gesetzlichen Grundlage bedarf ( BVerfG , Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, juris Rn. 54 m. w. N.).

    In diesem Kontext stehen auch die in Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Grundrechtspositionen der Studierenden und sind zu bedenken, da die Hochschulen nicht nur der Pflege der Wissenschaften dienen, sondern insbesondere auch die Funktion von Ausbildungsstätten für bestimmte "akademische" Berufe haben ( BVerfG , Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, juris Rn. 55 m. w. N.).

    Dabei genießt die auf Eigeninitiative und Freiwilligkeit beruhende Selbstkoordination der dem Fachbereich angehörigen Professoren als milderes Mittel den Vorrang gegenüber der Fremdbestimmung durch die zuständigen Hochschulorgane; erst wenn eine kollegiale Einigung nicht zustande kommt, weil beispielsweise keiner der unter Berücksichtigung ihres Dienstverhältnisses und nach Maßgabe ihrer Lehrverpflichtungen in Betracht kommenden Hochschullehrer zur Übernahme einer Lehrveranstaltung bereit ist, kann zur Deckung des notwendigen Lehrangebots eine einseitige Anweisung zur Durchführung der Lehrveranstaltung ergehen ( BVerfG , Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, juris Rn. 56).

    Hieraus folgt auch, dass Hochschullehrern Aufgaben "nur im Rahmen der für ihr Dienstverhältnis geltenden Regelungen übertragen werden" dürfen (vgl. BVerfG , Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, juris Rn. 57).

    Insoweit würde die unbeschränkte Möglichkeit für die Hochschulorgane, dem Hochschullehrer fachfremden Unterricht abzuverlangen, jedenfalls einen solchen Eingriff in die ihm zustehende Lehrfreiheit in seinem eigenen Fach bedeuten, gegen welche sich dieser zulässigerweise durch die Geltendmachung dieser Rechtsbeeinträchtigung zur Wehr setzen könnte (vgl. BVerfG , Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, juris Rn. 61).

  • VGH Hessen, 13.07.1999 - 8 TG 2148/99

    Neu-Denomination bzw Funktionsbeschreibung einer Fachhochschullehrerstelle

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19
    Dabei entspricht der Begriff der "Denomination" dem im Landeshochschulgesetz verwendeten Begriff der Funktionsbeschreibung (vgl. Hessischer VGH , Beschluss vom 13.07.1999 - 8 TG 2148/99 -, juris; Frenzel , in: Coelln/Haug , LHG, Kommentar, Stand: März 2021, § 46 Rn. 22).

    Einer Übereinstimmung der Dienstpostenbeschreibung mit dem Fach der Habilitation oder Lehrbefugnis bedarf es dabei nicht notwendigerweise ( Hessischer VGH , Beschluss vom 13.07.1999 - 8 TG 2148/99 -, juris Rn. 10).

    Denn in diesem Einzelfall hatten grundlegende Änderungen der Hochschulorganisation und des Studienkonzepts dazu geführt, dass die Funktionsbeschreibung der betroffenen Hochschullehrerin zunehmend entleert worden ist und sie ihr Mindestdeputat nicht mehr erbringen konnte (vgl. Hessischer VGH , Beschluss vom 13.07.1999 - 8 TG 2148/99 -, juris Rn. 11 ff.).

    Insoweit lag wiederum ein Eingriff in den von der Lehrfreiheit geschützten Bereich der Funktionsbeschreibung vor, gegen welchen sich die Hochschullehrerin in diesem Fall aufgrund der ihr insoweit zustehenden subjektiven Rechtsposition am konkret-funktionellen Amt in Verbindung mit beamtenrechtlichen Fürsorgepflichten zur Wehr setzen und eine (Neu-) Denomination verlangen konnte (vgl. Hessischer VGH , Beschluss vom 13.07.1999 - 8 TG 2148/99 -, juris Rn. 11 ff.).

    Damit korrespondiere das Recht der in diesem Fall betroffenen Hochschullehrerin aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, ihre Aufgaben in Lehre und Forschung auch effektiv wahrnehmen zu können (vgl. Hessischer VGH , Beschluss vom 13.07.1999 - 8 TG 2148/99 -, juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 252/04

    Besetzung einer Professorenstelle an einer Fachhochschule; Bedeutung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg betont in diesem Zusammenhang für den Fall frei gewordener Professorenstellen, dass die Entscheidung über eine Änderung dieser Funktionsbeschreibungen insbesondere die Lehr- und Forschungskapazität der Hochschule betrifft und deshalb nach den einschlägigen organisationsrechtlichen Vorschriften allein im öffentlichen Interesse nach Ermessen zu treffen ist, wobei subjektive Rechte potentieller Bewerber um diese Stellen nicht bestehen ( VGH Baden-Württemberg , Beschluss vom 09.03.2004 - 4 S 252/04 -, juris Rn. 6).

    Hinsichtlich dieser von der Fachhochschule zu treffenden Ermessensentscheidung steht einem Bewerber, selbst wenn er ein Interesse an der Schaffung und Ausschreibung [oder Änderung] der Stelle hat, kein subjektives Recht auf eine fehlerfreie Betätigung dieses Ermessens zu ( VGH Baden-Württemberg , Beschluss vom 09.03.2004 - 4 S 252/04 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 293/87

    Zur Bildung von Hörsaalgemeinschaften an Fachhochschulen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19
    Aus diesem Zusammenwirken des Schutzbereichs der Wissenschafts- und Lehrfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG und dem Wesen der Funktionsbeschreibung, welche die Dienstaufgaben des Hochschullehrers begrenzt, folgt, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG auf die Tätigkeiten des Professors in den Fächern bezieht, in welchen ihm Aufgaben der Forschung und Lehre übertragen worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg , Urteil vom 20.09.1988 - 9 S 293/87 -, n.v.; Gärditz , in: Dürig/Herzog/Scholz , GG, Kommentar, Stand: Juli 2021, Art. 5 Rn. 129; Waldeyer , Verfassungsrechtliche Grenzen der fachlichen Veränderung der dienstlichen Aufgaben eines Professors, NVwZ 2008, 266, 269; Waldeyer , Die Professoren der Fachhochschulen als Träger des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit, NVwZ 2010, 1279, 1282).

    Inhalt und Umfang der Lehrfreiheit werden also durch die den Fachhochschullehrern übertragenen Lehrfunktionen näher bestimmt, die sich ihrerseits aus der gesamten Struktur und Aufgabenstellung des betreffenden Hochschultyps ergeben ( VGH Baden-Württemberg , Urteil vom 20.09.1988 - 9 S 293/87 -, n.v.).

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19
    Darin liegt die "Filterfunktion" des § 42 Abs. 2 VwGO bei Verpflichtungsklagen (stRspr, vgl. BVerwG , Urteile vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, juris Rn. 15, und vom 28.02.1997 - 1 C 29.95 -, juris Rn. 18, und vom 13.07.1973 - VII C 6.72 -, juris Rn. 18).

    Überdies würde es dem im Hilfsantrag der Leistungsklage ebenso an der erforderlichen Klagebefugnis fehlen, da ihm kein geltend zu machendes subjektiv-öffentliches Recht zur Initiation des Verfahrens zur Änderung der Denomination zur Seite steht (vgl. zum Erfordernis der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO im Rahmen der allgemeinen Leistungsklage BVerwG , Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6/13 -, juris Rn. 15, st. Rspr.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19
    Wie er seine Stellen zuschneidet und welche Zuständigkeiten er ihnen im Einzelnen zuweist, fällt in sein Organisationsermessen ( BVerwG , Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. Rn. 25).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19
    Hiervon ist auch die Veränderung des Aufgabenbereichs eines Beamten erfasst ( BVerwG , Urteil vom 23.06.2016 - 2 C 18.15 -, juris Rn. 39, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72.04 -, juris Rn. 5), wobei die Eingriffsbefugnis im Bereich der Hochschule durch die wissenschaftliche Qualifikation des Professors begrenzt wird, die sich einerseits aus der akademischen Lehrbefähigung ("venia legendi") und andererseits aus den Qualifikationsmerkmalen der Einstellungs- und Berufungsvoraussetzungen (vgl. §§ 47, 48 LHG) ergibt.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19
    Der Vorrang des Verfassungsrechts gebietet es vielmehr, auch die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Hochschullehrer an der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zu messen (vgl. Waldeyer , Verfassungsrechtliche Grenzen der fachlichen Veränderung der dienstlichen Aufgaben eines Professors, NVwZ 2008, 266, 269; so auch Sächsisches OVG , Beschluss vom 16.01.2009 - 2 B 403/08 -, juris Rn. 9 unter Hinweis auf BVerwG , Urteil vom 22.05.1980 - 2 C 30.78 -, juris).
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19
    Hiervon ist auch die Veränderung des Aufgabenbereichs eines Beamten erfasst ( BVerwG , Urteil vom 23.06.2016 - 2 C 18.15 -, juris Rn. 39, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72.04 -, juris Rn. 5), wobei die Eingriffsbefugnis im Bereich der Hochschule durch die wissenschaftliche Qualifikation des Professors begrenzt wird, die sich einerseits aus der akademischen Lehrbefähigung ("venia legendi") und andererseits aus den Qualifikationsmerkmalen der Einstellungs- und Berufungsvoraussetzungen (vgl. §§ 47, 48 LHG) ergibt.
  • OVG Sachsen, 16.01.2009 - 2 B 403/08

    Hochschullehrer; Professor; Weisung; Lehrveranstaltung; Berufung; Fachgebiet;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2021 - 10 K 2763/19
    Der Vorrang des Verfassungsrechts gebietet es vielmehr, auch die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Hochschullehrer an der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zu messen (vgl. Waldeyer , Verfassungsrechtliche Grenzen der fachlichen Veränderung der dienstlichen Aufgaben eines Professors, NVwZ 2008, 266, 269; so auch Sächsisches OVG , Beschluss vom 16.01.2009 - 2 B 403/08 -, juris Rn. 9 unter Hinweis auf BVerwG , Urteil vom 22.05.1980 - 2 C 30.78 -, juris).
  • VG Berlin, 06.08.2015 - 12 L 269.15

    Durchführung einer Lehrveranstaltung

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

  • VGH Hessen, 21.02.2019 - 1 A 710/17

    Änderung der Funktionsbeschreibung einer Universitätsprofessorin

  • BVerwG, 10.07.1958 - I C 195.56

    Rechtsmittel

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